B196-Erweiterung in Ortsname erwerben – Inhalte und Voraussetzungen
Attraktive Erweiterung für Besitzer des Führerscheins Klasse B.
Wusstest du, dass du mit dem Autoführerschein auch ein kleines Motorrad fahren darfst? Besitzer des Führerscheins Klasse B können die Führerschein-Erweiterung B196 für das Motorrad in ihrem Führerschein nachtragen lassen.
Erforderlich ist die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs in der Fahrschule.
Eine theoretische oder praktische Prüfung ist für den Erwerb der B196-Erweiterung nicht nötig.
Definition B196-Erweiterung
Bei der Schlüsselzahl B196 handelt es sich nicht um eine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung des bereits vorhandenen Führerscheins Klasse B. Diese erlaubt es, Krafträder samt Beiwagen zu führen, deren Hubraum maximal 125 Kubikmeter beträgt, die höchstens 11 kW Motorleistung (15 PS) erbringen und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei bis zu 0,1 kW/kg liegt.
Für die Erteilung der B196-Erweiterung musst du seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und an einem Kurs in der Fahrschule teilnehmen. Zwischen der Schulung und dem Eintrag der B196-Erweiterung darf höchstens ein Jahr liegen. Daher kann der Kurs bereits mit 24 Jahren erfolgen, eingetragen wird die Schlüsselzahl jedoch erst mit 25 Jahren. Erst, wenn die Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen ist, ist sie auch tatsächlich gültig. Die Bescheinigung allein reicht nicht aus.
Häufig gestellte Fragen zur B196-Erweiterung
Du hast weitere Fragen oder möchtest dich direkt in unserer Fahrschule anmelden? Dann freuen wir uns auf deine Anfrage!