BKF - Berufskraftfahrerausbildung in Verl – alle wichtigen Informationen
Fahrerinnen und Fahrer benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation, wenn sie
- Beförderungen im Güterkraft- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und
- bei den Beförderungen ein Kraftfahrzeug einsetzen, für das nach aktueller Rechtslage eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE benötigt wird und
- wenn sie ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) oder nach dem 10.09. 2008 (Personenkraftverkehr) erworben haben
Die Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Einzelheiten hierzu regelt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95)
Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf folgenden Wegen erbracht werden:
- Durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder durch einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
- Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der am Wohnsitz zuständigen IHK abgelegt: Die Grundqualifikation, die den Besitz der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis voraussetzt, umfasst eine theoretische Prüfung von 240 Minuten und eine praktische Prüfung (die auch Fahrübungen beinhaltet) von 210 Minuten. Eine Ausbildung wird hier nicht vorgeschrieben.
Beschleunigte Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95)
Bei der beschleunigten Grundqualifikation, die den vorherigen Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, ist zunächst eine Schulung von 140 Stunden zu absolvieren und anschließend eine theoretische Prüfung von 90 Minuten zu bestehen. Die Prüfung wird von den IHKs abgenommen.
Beschleunigte Grundqualifikation (Umsteiger):
Bei Erweiterung/Änderung der Tätigkeit von Busverkehr auf Güterkraftverkehr und umgekehrt. Bei der beschleunigten Grundqualifikation (Umsteiger) ist zunächst eine Schulung von 35 Stunden zu absolvieren und anschließend eine theoretische Prüfung von 45 Minuten zu bestehen. Die Prüfung wird von den IHKs abgenommen.
Beschleunigte Grundqualifikation (Quereinsteiger):
Inhaber einer Fachkundebescheinigung nach § 4 Abs.6 der Berufszugangsverordnungen für den Straßenpersonenverkehr oder Güterkraftverkehr sind von der theoretischen Prüfung insoweit befreit, als der Prüfungsgegenstand bereits Gegenstand der Fachkundeprüfung war.